Was kosten Hörgeräte 2025 – und wie viel zahlt die Kasse wirklich?
Autor: Maximilian Bauer, Hörakustikmeister, MSc. Clinical Audiology → Zur Vita
Aktualisiert am: 30. September 2025
Die Kosten für eine Hörgeräteversorgung sind in Deutschland klar geregelt – medizinisch notwendig ist die Versorgung bei nachgewiesenem Hörverlust und Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für Versicherte entstehen dadurch bei fachgerechter Beratung keine hohen Grundkosten, sofern ein sogenanntes Nulltarif-Modell gewählt wird.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie sich die Gesamtkosten im Kassensystem zusammensetzen, welche Wahlmöglichkeiten Sie haben – und warum es wichtig ist, die medizinisch notwendige Basisversorgung von freiwilligen Komfort-Upgrades zu unterscheiden.
Die Kostenstruktur im Überblick
1. Basis (Kasse)
~ 0 € Zuzahlung
(Ausnahme: 10 € Pflichtanteil)
2. Upgrade (Privat)
Kosten für Komfort,
Akku und Premium-Technologie
3. Laufend (Langzeit)
Kosten für Batterien,
Service und Verlustschutz
1. Basisversorgung: Das zahlt die Krankenkasse
Der Festbetrag und der Nulltarif
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten bis zu einem festgelegten Festbetrag. Findet der Hörakustiker ein geeignetes Modell innerhalb dieses Rahmens, zahlen Versicherte nur den gesetzlichen Eigenanteil von 10 Euro pro Gerät – sonst nichts.
Was ist in der Kassenleistung enthalten?
Zur Basisversorgung zählen: Sprachverstehen in Ruhe, individuelle Anpassung, Reparaturen und Wartung über sechs Jahre. Auch Kontrolltermine und Nachjustierungen sind Teil dieser medizinischen Leistung.
Wichtiger Hinweis zur Gesetzeslage
Aktuell wird auf gesundheitspolitischer Ebene über eine Neufassung der Festbeträge diskutiert. Es ist möglich, dass sich Höhe und Bedingungen in den nächsten Jahren verändern.
Empfehlung: Lassen Sie sich eine schriftliche Kostenübernahme vor der Versorgung von Ihrer Krankenkasse bestätigen.
Quelle: GKV-Spitzenverband
2. Die Upgrade-Frage: Wo entstehen Aufzahlungen?
Private Aufzahlungen: Komfort vs. Notwendigkeit
Wenn Sie mehr Komfort wünschen – z. B. Akku statt Batterie, automatische Störlärmunterdrückung oder Bluetooth-Anbindung – zahlen Sie den Differenzbetrag selbst. Diese Leistungen gehören nicht zur medizinisch notwendigen Grundversorgung.
→ Zu den Technologie-Unterschieden
3. Langfristige Kosten und finanzielle Planung
Zuzahlungspflichten und Verbrauchsmaterial
Batterien, Reinigungsmittel oder eine Versicherung gegen Verlust sind selbst zu tragen. Reparaturen und Ersatz im Defektfall sind für sechs Jahre abgedeckt – sofern es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit handelt.
Finanzielle Strategie und Ihre Rechte
Jeder Patient hat Anspruch auf eine kostenlose Probephase. In dieser Zeit können Sie unterschiedliche Geräte – auch ohne Zuzahlung – im Alltag testen und sich neutral beraten lassen.
4. Fazit & nächster Schritt
Die medizinische Grundversorgung mit Hörsystemen ist in Deutschland gesichert. Wer mehr will, kann gezielt aufrüsten – sollte aber genau wissen, wofür.
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