Welche Krankenkasse zahlt am meisten für Hörgeräte?

Bei gesetzlichen Krankenkassen gibt es in der Regel eine einheitliche Erstattung für Hörgeräte, die sich an den Mindestanforderungen orientiert. Die Erstattungssumme variiert je nach Krankenkasse und Vertrag, aber in der Regel beträgt sie zwischen 500 und 700 Euro pro Hörgerät.

Private Krankenversicherungen bieten oft höhere Erstattungsbeträge für Hörgeräte an, jedoch ist dies von Tarif zu Tarif unterschiedlich und hängt von der individuellen Versicherung ab. Es ist daher ratsam, sich vorab bei der jeweiligen Versicherung über die genauen Erstattungsbedingungen und -höhen zu informieren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Preis allein nicht der entscheidende Faktor für die Wahl des Hörgeräts sein sollte. Ein qualitativ hochwertiges und gut angepasstes Hörgerät kann einen großen Unterschied in Bezug auf Klangqualität und Komfort machen. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Hörakustiker beraten zu lassen und nicht ausschließlich auf die Erstattung durch die Krankenkasse oder Versicherung zu achten.

Zuletzt aktualisiert am 03.04.2023 von Max Bauer.

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